Unser Hausordnung

der Astrid-Lindgren-Grundschule und dem Hort der Astrid-Lindgren-Grundschule

  1. Wir kommen 7:30 Uhr in der Schule an und bereiten uns auf den Unterricht vor. Der Unterricht beginnt 7:40 Uhr. In der Schule und im Hortgebäude tragen wir Hausschuhe.
  2. Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht. In der Schule nutzen wir den Unterricht zum Lernen und stören andere Kinder nicht.
  3. Haben wir später Unterricht, kommen wir zu Beginn der Frühstückspause um 8:25 Uhr und verhalten uns leise im Schulhaus.
  4. Unser Frühstück nehmen wir in Ruhe in unserem Zimmer ein.
  5. Wir halten unsere Schule und den Hort sauber und machen nichts kaputt. Wir halten die Toilettenregeln ein. Wer mutwillig etwas zerstört, muss den Schaden ersetzen oder dem Hausmeister helfen.
  6. Wir achten darauf, dass die persönlichen Arbeitsmittel, das Eigentum der Mitschüler und das von Schule und Hort sorgsam behandelt werden. Für mitgebrachte Gegenstände sind wir selbst verantwortlich. Ohne Absprache dürfen wir im gesamten Schulgelände, während der Unterrichts- und Hortzeit bis 17.00 Uhr keine Handys oder andere elektronische Geräte benutzen. Smartwatches bleiben bis zum Verlassen des Schulgeländes im „Schulmodus“.
  7. Die Verwendung von Tintenkorrekturstiften und radierbaren Stiften (außer Bleistifte) ist in unserer Schule nicht erlaubt.
  8. Wir sind fair zueinander und lösen Konflikte gewaltfrei. Wir achten auf unsere Gesundheit.Gegenüber allen Erwachsenen verhalten wir uns höflich. Wir befolgen ihre Hinweise und hören auch auf die Aufsichtsschüler, die zu allen anderen Kindern gerecht sind. Im Schulhaus und im Hortgebäude rennen und toben wir nicht, auf der Treppe gehen wir langsam.
  9. Zur Turnhalle gehen wir auf dem vorgeschriebenen Weg. Falls der Sportunterricht nach den Hofpausen liegt, begeben wir uns erst am Ende der Pause zum Treffpunkt. Können wir am Sportunterricht nicht teilnehmen, besuchen wir den Unterricht einer anderen Klasse.
  10. In den großen Pausen erholen wir uns bei schönem Wetter auf dem Hof, bei Nässe betreten wir nicht die Klettergerüste und die Sandfläche.
  11. Nach dem Unterricht gehen wir in den Hort oder nach Hause. Die Ganztagesangebote und Arbeitsgemeinschaften besuchen wir zu den angegebenen Zeitpunkten.
  12. Im Speiseraum verhalten wir uns ruhig und achten auf ordentliche Tischsitten.
  13. Im gesamten Schulgelände verhalten wir uns entsprechend der Regeln und beachten das Fußballspiel-, Fahrrad- und Rauchverbot.
  14. Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes ist verboten.

 

Kinderrat                   Elternrat                    Hortleiterin                Schulleiterin

 

Heidenau, den 13. Oktober 2020